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Musikschule Küttigen/Biberstein

Unter der Bezeichnung "Musikschule Küttigen/Biberstein" bieten die Einwohnergemeinden Küttigen und Biberstein über den staatlichen Instrumentalunterricht hinaus eine musikalische Grundschule und ergänzenden Musikunterricht an.

Die Musikschule Küttigen/Biberstein steht allen Schülerinnen und Schülern der Küttiger und Bibersteiner Volksschule offen. Jugendliche in Ausbildung, die ihren Wohnsitz in Küttigen, Rombach oder Biberstein haben, können ebenfalls vom Unterrichtsangebot der Musikschule profitieren. Zudem wird Erwachsenenunterricht für Einwohner der Gemeinden zu Selbstkostenpreisen angeboten. BezirksschülerInnen können den Unterricht in Küttigen, Biberstein oder am entsprechenden Schulort besuchen.

Kann das gewünschte Instrument an der Musikschule Küttigen/Biberstein nicht angeboten werden, ist es möglich, das Instrument an einer auswärtigen Musikschule zu erlernen. Die Bewilligung erfolgt durch den Gemeinderat. Allfällige Mehrkosten gehen zu Lasten der Erziehungsberechtigten.

Die Musikschulleitung ist für die fachlichen und organisatorischen Belange zuständig. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Musikschulleiter Herrn Erich Weber, Alte Stockstrasse 22, 5022 Rombach, 062 839 93 90. Die Aufsicht über den Betrieb der Musikschule hat der Gemeinderat Küttigen.

Zu welchen Bedingungen Ihr Kind den Instrumentalunterricht geniessen kann, entnehmen Sie bitte den nachfolgenden PDF-Files.

Infoblatt Schulordnung SJ 2024/2025

Möchten Sie Ihr Kind für den Instrumentalunterricht an der Musikschule Biberstein anmelden? Hier können Sie das Anmeldeformular für das Schuljahr 2024/2025 herunterladen:

Anmeldeformular 2. Kindergarten
Anmeldeformular 1. Primar
Anmeldeformular 2. Primar
Anmeldeformular 3. Primar
Anmeldeformular 4. und 5. Primar
Anmeldeformular 6. bis 9. Primar

Reduktion des Elternbeitrags

Kein Kind und kein Jugendlicher sollte aus finanziellen Gründen dem Musikunterricht fernbleiben müssen. In begründeten Fällen wird deshalb eine zusätzliche Schulgeldreduktion gewährt, massgebend dafür ist das steuerbare Einkommen. Der entsprechende Antrag – unter Beilage einer Kopie der letzten Steuerveranlagung – ist jährlich, zusammen mit der Anmeldung, schriftlich einzureichen an die Musikschulleitung, Alte Stockstrasse 22, 5022 Rombach. Verspätete Gesuche werden nicht berücksichtigt.

Gesuch um reduzierter Elternbeitrag [pdf, 106 KB]