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Herzlich Willkommen im Kindergarten Biberstein

         

Allgemeines

Die Bibersteiner Kindergartenkinder sind im Schuljahr 2023/2024 in zwei altersgemischte Klassen eingeteilt. Der Kindergarten wird mit Blockzeiten geführt. Am Dienstag- und am Donnerstagnachmittag wird jeweils in Halbklassen unterrichtet. Der Mittwochmorgen dient den Grossen zur eigenen Entwicklung und Vorbereitung auf die Schule.

Unterrichtszeiten  
08.10 - 08.15 Uhr Begrüssung
08.15 - 11.40 Uhr Unterricht
11.40 - 11.50 Uhr Verabschiedung
13.25 - 13.30 Uhr Begrüssung
13.30 - 15.00 Uhr Unterricht
15.00 - 15.05 Uhr Verabschiedung

Unsere Klassen und ihre Lehrpersonen

Klassen Klassenlehrperson
1./2. Kindergarten Rot Meret Hunziker email
1./2. Kindergarten Blau Nita Glogner email
   
Schulische Heilpädagogin Kindergarten Regula Bühler email

 

Informationen zum Kindergarteneintritt Ihres Kindes

 

Alle Kinder, welche zwischen dem 1. August 2019 und dem 31. Juli 2020 geboren sind, werden am 12. August 2024 in den Kindergarten, d. h. in die Schule aufgenommen.

Eltern, welche Bedenken bezüglich des Kindergarteneintritts haben, können gegen ein begründetes Gesuch eine Rückstellung ihres Kindes bei der Schulführung beantragen.

Der Kindergartenbesuch für die Kinder ist wie folgt geregelt:

  • Die Kinder des ersten Kindergartenjahres besuchen während vier Morgen und einem Nachmittag, 18 Lektionen, den Unterricht.
  • Die Kinder des zweiten Kindergartenjahres haben jeden Morgen und an einem Nachmittag obligatorischen Unterricht (22 Lektionen).
  • Die Klassenlehrperson stellt den Kindern am Ende jeden Schuljahres einen Lernbericht aus. Dieses Dokument beruht auf Beobachtungen der Kindergartenlehrpersonen und wird in der Zeugnismappe hinterlegt.

Bitte beachten Sie die Kindergartenzuteilung: Diese wird in Zusammenarbeit der Schulführung und der Schulleitung erstellt, wobei verschiedene Faktoren berücksichtigt und für ausgewogene Abteilungen gesorgt wird.

Wünsche zur Gruppeneinteilung können deshalb nur in Ausnahmefällen und bei triftigen Gründen berücksichtigt werden (Freundschaften unter Kindern oder Arbeitstage eines Elternteils reichen als Grund nicht aus).

Sollten Sie darauf angewiesen sein, dass Ihr Kind einen bestimmten Nachmittagsunterricht besuchen kann (z. B. wegen einer laufenden Therapie), orientieren Sie bitte so früh wie möglich die Schulleitung.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.